Als Fachanwalt für Sozialrecht berät Rechtsanwalt Wöstmann seit Jahren zu sämtlichen Fragen im Pflegerecht und vertritt Mandanten gegenüber Pflegekassen und Krankenversicherungen
Wir prüfen die Einstufung in den Pflegegrad durch den Medizinschen Dienst und setzen die Höherstufung durch
Wir vertreten Ihre Rechte gegen Pflege- und Krankenkassen und wenn nötig auch vor den Sozialgerichten
Haben Sie einen Pfegegrad beantragt aber keinen oder nicht den gewünschten Pflegegrad erhalten?
Wir prüfen Ihren Bescheid. Vorab können wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrung eine kostenlose Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten geben.
- Pflegegeld
- Hilfsmittel
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Pflegegrad für Kinder
- Häusliche Krankenpflege
- Heimkostenfinanzierung