In diesen Bereichen stehen wir Ihnen zur Seite
Wir vertreten Sie in sämtichen Bereichen gegenüber den gesetzlichen Pflegekassen und auch den privaten Pflegeversicherungen. Ob Pflegegrad, Pflegegeld, Verhinderungspflege, Heimpflege oder andere Leistungen.
Wir setzen Ansprüche auf Hilfsmittel gegenüber den zuständigen Leistungsträgern wir Krankenkassen oder Pflegeversicherungen durch.
Ob Schulbegleiter, Integrationshelfer in der Kita, Freizeitassistenz oder Begleitung in Schule oder Kindergarten bei Diabetes. Wir helfen Ihnen, Ansprüche gegen die zuständigen Kostenträger durchzusetzen.
Haben Sie eine Verordnung über häusliche Krankenpflege aber Ihre Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme ab? Wir prüfen den Bescheid und legen für Sie Widerspruch ein.