Häusliche Krankenpflege › Für Pflegedienste

Ihr Patient hat eine Ablehnung bekommen? Schicken Sie uns die Unterlagen.

Gegen eine Ablehnung kann nur die versicherte Person Widerspruch einlegen. Viele schaffen das allein nicht – und Ihre Versorgung steht auf dem Spiel. Mit Einverständnis Ihrer Patientin oder Ihres Patienten übermitteln Sie uns die Unterlagen, wir nehmen Kontakt auf und kümmern uns um den Rest.

Kurz gesagt

  • Einverständniserklärung unterschreiben lassen – die Vorlage gibt es hier als PDF.
  • Unterlagen über das Formular für Pflegedienste hochladen.
  • Wir melden uns bei der Patientin oder dem Patienten und prüfen kostenlos.
  • Kostenlos für Sie, ohne Provision. Mandant ist immer die versicherte Person.

So funktioniert es

In drei Schritten zu uns

  1. Einverständnis einholenLassen Sie die Patientin oder den Patienten – oder die rechtliche Vertretung – die Einverständniserklärung (PDF) unterschreiben. Sie entbindet Sie für die Übermittlung an uns von der Schweigepflicht.
  2. Unterlagen hochladenÜber das Formular für Pflegedienste übermitteln Sie Kontaktdaten, Bescheid, Verordnung und die unterschriebene Erklärung. Die Übertragung ist verschlüsselt.
  3. Wir melden unsWir nehmen Kontakt mit der Patientin oder dem Patienten auf und prüfen den Fall kostenlos. Ihnen geben wir nur dann Rückmeldung, wenn die Patientin oder der Patient damit einverstanden ist.

Für Pflegedienste

Unterlagen eines Patienten übermitteln

Bitte halten Sie bereit: Bescheid der Krankenkasse, ärztliche Verordnung und die unterschriebene Einverständniserklärung. Dauer: etwa fünf Minuten.

Gut zu wissen

Was Ablehnungen oft verhindert

Tipp 1

Verordnung rechtzeitig vorlegen

Was die Richtlinie sagt

Liegt die Verordnung der Kasse spätestens am vierten Arbeitstag nach Ausstellung vor, trägt die Kasse die Kosten Ihrer Leistungen bis zur Entscheidung (§ 6 Abs. 5 der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie).

Tipp 2

Einschränkungen auf die Verordnung

Was die Richtlinie sagt

Bei Medikamentengabe, Injektionen, Blutzuckermessung und Kompressionsstrümpfen verlangt das Leistungsverzeichnis: Die Einschränkung der Person „muss aus der Verordnung hervorgehen“. Fehlt sie, ist das der häufigste Ablehnungsgrund.

Tipp 3

Angaben zum Haushalt

Was die Richtlinie sagt

Kann niemand im Haushalt die Maßnahme übernehmen, soll das auf der Verordnung stehen; ist es unklar, ebenfalls (§ 3 Abs. 3). Das nimmt dem Standardargument „Angehörige können das“ die Grundlage.

Tipp 4

Folgeverordnung rechtzeitig

Was die Richtlinie sagt

Die Folgeverordnung ist in den letzten drei Arbeitstagen vor Ablauf des verordneten Zeitraums auszustellen; für eine längere Dauer muss sie die Notwendigkeit begründen (§ 5 Abs. 2).

Klarstellungen

Was Sie wissen sollten

Damit die Zusammenarbeit für alle Seiten sauber bleibt:

  1. Kostenlos für Ihren Pflegedienst – und ohne Provision: Für die Vermittlung von Mandaten zahlen wir nichts (§ 49b Abs. 3 BRAO).
  2. Mandant ist immer die versicherte Person. Sie entscheidet selbst, ob sie uns beauftragt.
  3. Sie beraten nicht rechtlich – Sie geben nur die Unterlagen weiter. Die Prüfung übernehmen wir.
  4. Ohne Einverständnis der Patientin oder des Patienten dürfen Sie uns keine Unterlagen übermitteln.

Bei laufender Frist zählt jeder Tag. Wenn die Versorgung gerade endet, rufen Sie zusätzlich an: 0251 28969913.

Rechtsgrundlagen

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

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